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Warum zertifizieren wir?

Was bedeutet eigentlich der Begriff Zertifizierung in der Naturkosmetik? Warum wird zertifiziert und was hat man als Hersteller von Naturkosmetik sonst noch so alles zu beachten?

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Was bedeutet „zertifizierte Naturkosmetik“?

Zur gewerberechtlichen Genehmigung waren wir von Daisy´s Yoga Garden noch gezwungen die Ausbildung zur Konzessionsprüfung zu machen. Denn die Herstellung von Kosmetik war damals noch ein Konzessioniertes Gewerbe.

Um die Jahre 2015/16 gab es allerdings relevante EU-bedingte Gesetzesänderungen. In Folge wurde die Kosmetikherstellung vom Konzessionierten Gewerbe zu einem Freien Gewerbe. Das klingt erstmal nach „Vereinfachung“, defacto ist es das allerdings nicht.

Im Zuge der Reform wurde geregelt, dass alle in den Verkehr gebrachten Produkte „EU-Zertifiziert“ werden müssen. Diese Zertifizierung verlangte den Herstellern einiges an Aufwand ab.

Nicht wenige kleinere Kosmetikproduzenten waren damit sowohl finanziell, als auch bürokratisch überfordert und schlossen ihre Betriebe.

Daisy´s Yoga Garden war ebenfalls gezwungen die Produkte zu zertifizieren. Das war natürlich auch für uns eine große Herausforderung. Wir hatten zum Glück und damals mit Johannes Eder einen sehr guten und engagierten Zertifizierungs-Partner gefunden. 

Im Wesentlichen ist die Zertifizierungspflicht etwas Positives.

Mit einer Zertifizierung möchte man Produktsicherheit und eine vereinfachte Kontrolle sicherstellen. 

Die chargenbezogene Protokollierung der Herstellung macht es zudem möglich alle Inhaltstoffe … bis zur Verpackung jederzeit nachvollziehbar zu haben.

Die Hersteller sind verpflichtet ihre Produkte nach gewissen Regeln- und Vorschriften, nachvollziehbar zu fertigen. Selbstverständlich  haben die meisten Betriebe das ohnehin vorher bereits gemacht. Allerdings hat die EU-Zertifizierung deutlich mehr Aufwand und Bürokratie abverlangt.

Kleine Unternehmen haben praktisch den identen Aufwand, den auch jeder große Industriebetrieb hat. Diese können jedoch die Kosten für dieses ganze Prozedere natürlich nicht auf große Produktionsmengen aufteilen. Sie arbeiten mit Kleinmengen und haben daher eine überdurchschnittliche finanzielle und bürokratische Mehrbelastung zu tragen. Zudem kommt, dass es laufend zu Grenzwertverschiebungen oder neuen Normierungen kommt. Ein Produkt ist so unter Umständen in seinem Lebenszyklus mehrfach zu zertifizieren.

Was ist zu tun möchte man ein Naturkosmetik-Produkt zertifizieren?

 

1. mikrobiologischer Test und Haltbarkeitstest 

Von einem Fach-Institut werden entsprechende Tests durchgeführt. Bei diesen Tests geht es um Produktsicherheit in Bezug auf Mikrobiologie- und Haltbarkeit. Hier gibt es festgelegte Werte die eingehalten werden müssen. Hier geht es nicht nur um Hygiene in der Produktion, die natürlich auch Einfluss auf die Produktsicherheit hat. Es geht um gewisse Produkteigenschaften, die Einfluss auf die Haltbarkeit oder auf mikrobiologische Veränderungen des Produktes haben. Es geht dabei nicht nur über Veränderungen, die im Laufe der Zeit entstehen, sondern auch um lagerbedingte Veränderungen, die z.B. durch Temperaturschwankungen, etc. auftreten können. Diese Analysen sind umfangreich sowie zeitintensiv und werden an den Zertifizierer weitergegeben.

 

2. Prüfung des Produktes durch Pharmakologen oder zertifiziertes Institut

In unserem Fall werden – vor der Einreichung zur EU-Zertifizierung – die Naturkosmetikprodukte durch einen speziell qualifizierten Pharmazeuten analysiert und bewertet.

Es werden die Rezepturen geprüft und die Allergene jedes einzelnen Inhaltstoffs bestimmt. Der Pharmazeut prüft jeden Inhalt-/Wirkstoff und die Zusammensetzung bzw. deren Wirkung im Zusammenspiel. Es gilt bestimmte Grenzwerte und Normen einzuhalten.

Mit der Prüfung soll ausgeschlossen werden, dass z.B. bestimmte allergische Reaktionen oder „Überdosierungen“ durch Ätherische Öle, etc. stattfinden;

Der prüfende Pharmakologe/Institut ist verantwortlich/haftbar für die Qualität der Analysearbeit.

 

3. Aufbereitung der Zertifizierung und Einreichung bei der EU-Behörde

Der Pharmakologe erstellt ein umfangreiches Dossier in dem alle Inhaltstoffe, sowie die Ergebnisse der verschiedenen Analysen und Prüfungen dokumentiert sind. Dieses Dossier wird dann nach festgelegten Normen online bei der EU-Behörde eingereicht.

Von Seiten der EU-Behörde erfolgt keine direkte Prüfung. Die Zertifizierungs-Unterlagen werden allerdings von den regionalen Prüfungsstellen (beispielsweise Hygieneinspektor) verlangt und ggf. zur Detailprüfung herangezogen.

 

4. Nachweispflicht: Zur Einhaltung der Rezepturen und zum Nachweis aller Produktinformationen ist man verpflichtet Aufzeichnungen und Protokolle zu führen.

Es gibt festgelegte Herstellungsvorschriften die bei der Produktion eingehalten werden müssen, sowie Herstellungsberichte, die zu jeder produzierten Charge protokolliert werden müssen.

Zudem sind sämtliche Produktdatenblätter zu jedem einzelnen Inhaltstoffen zu führen. 

Jede einzelne Produktion bekommt eine Chargen-Nummer zugewiesen.

Bei einer Prüfung durch die Behörden sind diese Aufzeichnungen vorzulegen.

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